Wissenschaftliches Protokoll
Protokoll eines naturwissenschaftlichen Experimentes
Jeder Naturwissenschaftler ist verpflichtet, zu seinen Versuchen ein handschriftliches Protokoll in einem gebundenen Heft zu führen. Die Form entspricht einem Verlaufsprotokoll. Auf dem Heftumschlag steht der Name des Experimentators und der Zeitraum, in dem seine Experimente durchgeführt wurden.
Auf den ersten Seiten des Protokollheftes steht das Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben als Übersicht zu allen Versuchen. Alle Seiten des Protokollheftes sind fortlaufend nummeriert; es wird keine Seite herausgerissen!
Ein sauber geführtes Protokoll enthält für jeden einzelnen Versuch folgende Angaben:
- Datum
- Überschrift zum Experiment
- Ziel des Experimentes
- alle Angaben zur Herstellung der verwendeten Lösungen
- Angaben zu den Lieferanten und den Qualitätsgraden der verwendeten Chemikalien und der sonstigen Hilfsmittel
- die verwendeten Geräte
- eine genaue Abfolge seiner methodischen Schritte
- alle Messwerte
- falls Messwerte oder Graphiken aus einem Gerät ausgedruckt wurden, so werden sie hier eingeklebt
- falls Bilder ein Ergebnis dokumentieren, z.B. ein gefärbtes Agarosegel, so werden sie hier eingeklebt
- nachvollziehbare Berechnungen (zur Herstellung von Lösungen, Auswertung der Meßdaten, etc.)
- eine kurze Bewertung der Versuchsergebnisse
- Beobachtungen, die erwartet oder unerwartet während des Versuches auftraten
Eine Protokollführung gilt als "gut", wenn das Experiment mit diesen Protokoll-Angaben selbst nach Monaten oder gar Jahren ohne Nachfrage beim Experimentator durch eine andere Person wiederholt werden kann.